Über uns Landesverband Baden-Württemberg

Über uns Landesverband Baden-Württemberg

Der Landesverband

In Baden-Württemberg wird die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. von ca. 56.000 Mitgliedern und Förderern unterstützt. 

Der Landesverband mit Sitz in Konstanz gliedert sich derzeit in drei Bezirksverbände:

  • Nordbaden mit Sitz in Karlsruhe
  • Nordwürttemberg mit Sitz in Stuttgart
  • Südbaden-Südwürttemberg mit Sitz in Konstanz

Wesentliche Stützen unserer Arbeit sind die rund 365 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Städten und Gemeinden des Landes.

 

Aufgaben des Landesverbandes

Die Aufgaben des Landesverbandes Baden-Württemberg sind in der Organisations- und Geschäftsordnung festgelegt:

  • die satzungsgemäßen Aufgaben des Volksbundes in seinem Bereich zu erfüllen
  • die Ziele des Volksbundes entsprechend dessen Satzung zu vertreten
  • mit der zuständigen Landesregierung und den zuständigen Behörden
  • darauf hinwirken, dass die in seinem Bereich befindlichen Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft würdig erhalten und gepflegt werden, er kann im Auftrag der öffentlichen Hand oder der Friedhofsträger Kriegsgräberstätten errichten, dabei mitwirken oder die Pflege von Kriegsgräberstätten übernehmen
  • die Angehörigen der Kriegstoten in Fragen der Kriegsgräberfürsorge zu betreuen
  • Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag sowie sonstige Veranstaltungen der Kriegsgräberfürsorge zu gestalten oder dabei mitzuwirken
  • der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, den Sinn der Kriegsgräberfürsorge als Dienst am Frieden durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit und durch Kontaktpflege mit den zuständigen Organisationen nahezubringen
  • Maßnahmen der politischen Bildung durchzuführen, die der Zielsetzung der Präambel und der Erfüllung der Aufgaben des Volksbundes dienen
  • Mitglieder, Spender und Förderer zu werben und zu betreuen
  • Sammlungen durchzuführen und ihre Erträge bestimmungsgemäß abzuführen, Spenden entgegenzunehmen und abzuführen und dafür zu sorgen, dass zweckgebundene Spenden entsprechend verwendet werden
  • Mitglieder und andere Personen sowie Organisationen, die sich um die Kriegsgräberfürsorge verdient gemacht haben, gemäß der Ordnung für Ehrungen zu ehren oder ihre Ehrung zu beantragen
  • die Jahresrechnung zu erstellen und den Teilplan zum Jahreswirtschaftsplan des Volksbundes aufzustellen
  • das Inventar der Geschäftstellen im Landesverband bestimmungsgemäß zu verwalten