Die Lizenzpresse bezeichnet die Struktur der deutschen Nachkriegspresse in den vier Besatzungszonen zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949. In dieser Phase waren alle ehemaligen deutschen Zeitungen verboten und die Presse erhielt von den Besatzungsmächten Lizenzen, die es ihr ermöglichten, Zeitungen und Zeitschriften zu gründen und zu herauszugeben. Diese Phase wurde als „Stunde Null der deutschen Presse“ bezeichnet.
Bis Ende 1945 wurden die Zeitungen in der amerikanischen Zone von den Besatzungsmächten zensiert, danach mussten sie den verantwortlichen Presseoffizieren zur Nachzensur vorgelegt werden.
Wegen Papiermangels wurde die Gesamtauflage der Presse in der amerikanischen Zone auf eine Zeitung pro fünf Personen begrenzt. Zwölf der 1945 zugelassenen Zeitungen hatten eine zugewiesene Auflage von mehr als 100.000 Exemplaren. Von den Zeitungen des Jahres 1946 erhielten nur die “Badische Neueste Nachrichten” in Karlsruhe eine Zuteilung von 100.000 Exemplaren, eine Zahl, die offenbar nicht erreicht wurde.
Die „Military Government Gazette“, das Amtsblatt der Militärregierung, eine vom Amt der Militär-regierung Nordbaden (US-Zone) herausgegebene Wochenschrift mit den von der Militärregierung beschlossenen Maßnahmen. Die Zeitung erschein in deutscher und englischer Sprache, hatte in der Regel einen Umfang von 1 bis 4 Seiten und informierte die Bevölkerung über die von der Militärregierung erlassenen neuen Regeln und Gesetze. In Karlsruhe erschien das Blatt für den „Landeskommissariats-bezirk Karlsruhe“.
Onlinevortrag
Dieser Onlinevortrag am 8. April 2025 um 19.00 Uhr ist eine Veranstaltung des Bezirksverbandes Nordbaden im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Anmeldungen bitte per Mail an bv-karlsruhe@volksbund.de bis zum 07.04.2025 12:00 Uhr. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen Link für die Onlineplattform „Zoom“ zugeschickt.
Die Teilnahme ist kostenfrei.